Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen des Erbschaftssteuergesetzes macht nicht nur das Vererben von Betriebsvermögen teurer, sondern auch schwieriger und aufwendiger.
Die sorgfältige Zukunftsplanung wird noch wichtiger als sie schon in der Vergangenheit war.
Die Ausweitung des Erfordernisses der Lohnsummengarantie zur Verschonung von der Erbschaftssteuer erfordert eine exakte Umsatz-, Ergebnis- und Personalplanung für die nächsten drei bis fünf Jahre. Nur so kann festgestellt werden, ob die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse überhaupt möglich ist.
Die Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung für die Verschonung von der Erbschaftssteuer erfordert eine strukturierte Risiko- und Liquiditätsanalyse für den Bestand des Unternehmens. Auf dieser Basis können die Kriterien für eine Bedürftigkeitsprüfung erfüllt werden.
Die Besteuerung von Verwaltungsvermögen muss zunächst in den Liquiditätsberechnungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind die Rechtsverhältnisse einzelner Vermögensgegenstände vorausschauend zu überprüfen. Die möglichen Belastungen durch die Erbschaftssteuer können so quantifiziert werden.
Diese Punkte greifen wir explizit in unserem Beratungsansatz „Der Architekt des Generationswechsels“ auf. Auf Basis einer Status-Quo-Analyse des Unternehmens erarbeiten wir mit dem Klienten eine detaillierte Zukunftsplanung. Darüber hinaus setzen wir ein Risikomanagement auf und leiten hieraus ein Worst-Case-Szenario ab. Im Rahmen der Erstellung der Vermögensbilanz gestalten wir die Rechtsverhältnisse für einzelne Vermögensgegenstände.
Details hierzu können Sie in unserem Vortrag „Der Architekt des Generationswechsel“ erfahren. Wir zeigen auf, welche Erfordernisse bei Aufsetzen und Planung des Prozesses zu beachten sind.
Wenn Sie an diesem Vortrag interessiert sind, lassen Sie uns eine E-Mail zukommen. Wir informieren Sie dann gerne die nächsten Termine.